Ihre Expertin für arbeitsrechtliche Fragen

Anwältin für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vereint Katharina Kessler umfassende Erfahrung, strategisches Denken und Einfühlungsvermögen. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen – von der Vertragsgestaltung bis zur Konfliktlösung – stets kompetent und lösungsorientiert.

Anwältin Arbeitsrecht Wien Kündigung

Häufige arbeitsrechtliche Themen

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen

Ich unterstütze Arbeitnehmer:innen in Konfliktsituationen mit Arbeitgeber:innen: Oft lassen sich Probleme bereits aus dem Weg räumen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss. Ich begleite Sie umfassend bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung offener Lohn- und Gehaltsansprüche – sei es wegen nicht bezahlter Überstunden, fehlender Sonderzahlungen oder unrechtmäßig einbehaltener Beträge. Auch Ansprüche aus Bonus- oder Prämienvereinbarungen prüfe ich genau und setze diese für Sie durch.

Nicht jede Kündigung oder Entlassung ist zulässig. Wurde Ihnen ohne sachlichen Grund oder aus unzulässigen Motiven gekündigt oder fristlos entlassen, prüfe ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setze mich für eine Anfechtung oder finanzielle Entschädigung ein.

Wenn Sie aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion oder anderen geschützten Merkmalen benachteiligt werden, haben Sie Anspruch auf rechtlichen Schutz. Ich vertrete Sie in Verfahren wegen Diskriminierung oder Mobbing und setze Ihre Rechte durch.

Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz können erhebliche gesundheitliche und berufliche Folgen haben. Ich berate Sie zu möglichen Maßnahmen und setze Ihre Ansprüche auf Schutz, Schadenersatz oder gegebenenfalls eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch.

Urlaub muss vereinbart werden. Ich berate Sie, wenn es zu Streitigkeiten über Ihren Urlaubsanspruch kommt oder Ihr bewilligter Urlaub gestrichen werden soll.

Die Gründung eines Betriebsrats kann Arbeitnehmer:innen mehr Mitbestimmung und Schutz bieten. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der Wahl bis zur Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Ansprüche.

Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, stehe ich Ihnen als erfahrene Rechtsanwältin zur Seite und vertrete Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Kompetente Vertretung von Unternehmen

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:innen

Nicht immer muss es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeiter:innen kommen. Oft lassen sich Konflikte vermeiden, indem bereits im Vorfeld entsprechende Strukturen erarbeitet und umgesetzt werden. Katharina Kessler hilft Arbeitgeber:innen dabei, solche Konfliktherde gar nicht erst entstehen zu lassen und unterstützt Sie vom On-Boarding der Mitarbeiter:innen bis zur Beendigung von Dienstverhältnissen.

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schafft Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten. Ich erstelle und überprüfe Arbeitsverträge, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind und alle arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Dadurch schützen Sie sich vor rechtlichen Risiken und sorgen für eine transparente und faire Gestaltung der Arbeitsverhältnisse.

Von Bonuszahlungen bis zu variablen Gehaltsmodellen – ich unterstütze Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Vergütungsstrukturen, die sowohl attraktiv für Arbeitnehmer:innen als auch rechtlich abgesichert sind. Ich achte darauf, dass Ihre Vergütungsmodelle den aktuellen arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Ob flexible Arbeitszeiten, Teilzeitregelungen oder Gleitzeitmodelle – eine rechtssichere Gestaltung ist entscheidend. Ich entwickle maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen und unterstütze Sie bei der rechtskonformen Umsetzung, sodass Sie von einem effizienten und gesetzeskonformen Arbeitszeitmanagement profitieren.

Restrukturierungen, Betriebsänderungen oder Personalabbau sind komplexe Prozesse, die eine sorgfältige arbeitsrechtliche Planung erfordern. Ich berate Sie umfassend, um rechtliche Herausforderungen zu vermeiden und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln. Dabei unterstütze ich Sie bei der strategischen Planung und Umsetzung, unter Berücksichtigung kollektiver und individueller Arbeitnehmerrechte.

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist für einen reibungslosen Betriebsablauf essenziell. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts – von der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur Mitwirkung bei Sozialplänen.

Konflikte mit dem Betriebsrat können den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigen. Ich unterstütze Sie bei der strategischen Vorgehensweise, um Streitigkeiten effizient zu lösen – sei es durch Verhandlung oder durchsetzbare rechtliche Maßnahmen.

Ob Kündigung, einvernehmliche Auflösung oder Entlassung – ich berate Sie umfassend zur besten Vorgehensweise, um rechtliche Risiken zu minimieren und eine faire sowie rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

Sollte es zu einem arbeitsrechtlichen Verfahren kommen, vertrete ich Ihr Unternehmen kompetent vor Behörden und Gerichten. Ich setze Ihre Interessen durch und sorge dafür, dass Ihr Unternehmen gut vorbereitet ist – sowohl in individuellen als auch in kollektivrechtlichen Streitigkeiten.

FAQ

Haben Sie Fragen? In der FAQ-Sektion finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Leistungen und rechtliche Themen. Ich biete Ihnen damit eine erste Orientierung – persönlich berate ich Sie natürlich gern individuell.

Eine Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, sofern nichts anderes im Arbeits- oder Kollektivvertrag festgelegt ist. Eine schriftliche Kündigung ist jedoch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. Ich unterstütze gerne bei der Prüfung der Kündigung und Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie Ihnen zugeht – entweder mündlich oder schriftlich. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. Falls Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, prüfe ich dies gerne für Sie.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach Gesetzen, Kollektivverträgen oder dem Arbeitsvertrag. Wird sie nicht eingehalten, besteht unter Umständen Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Ich unterstütze bei der Berechnung Ihrer Fristen und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Ja, eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie sozialwidrig ist oder aus unzulässigen Motiven erfolgt. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. Ich berate Sie gerne zu Ihren Chancen und vertrete Sie im Anfechtungsverfahren.

Ja, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen ein Dienstzeugnis ausstellen, das die Dauer und Art Ihrer Tätigkeit enthält. Ein Anspruch auf eine Leistungsbeurteilung besteht nicht. Gerne prüfe ich Ihr Dienstzeugnis oder unterstütze Sie bei der Forderung eines korrekten Zeugnisses.

Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht hinzunehmen und kann ernsthafte Folgen haben. Arbeitgeber:innen haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht und müssen für ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld sorgen. Dazu gehört auch, Mobbing zu unterbinden und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Dokumentieren Sie die Vorfälle und melden Sie diese dem Arbeitgeber oder Betriebsrat. Falls keine Maßnahmen ergriffen werden oder Sie Unterstützung benötigen, berate ich Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Eine Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist jedoch nur rechtmäßig, wenn ein schwerwiegender Entlassungsgrund vorliegt. Fehlt dieser oder wurde die Entlassung aus einem unzulässigen Grund ausgesprochen, können Sie Ansprüche auf Kündigungsentschädigung oder sogar eine Anfechtung geltend machen.

Zudem muss die Entlassung unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden – eine verspätete Entlassung kann ebenfalls unrechtmäßig sein.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und helfe Ihnen, rechtliche Schritte gegen eine unrechtmäßige Entlassung einzuleiten.

 

Katharina Kessler

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