Rechtsanwältin Katharina Kessler
Gesellschaftsrecht
Katharina Kessler vertritt sämtliche Stakeholder im Unternehmensbereich. Gründer:innen, Investor:innen und langjährige Unternehmer:innen: Sie alle vertrauen ihr von der Gründung über die Finanzierung und die ständigen Rechtsfragen im „daily business“ bis hin zur Umsetzung der gewünschten Unternehmensnachfolge. Katharina Kessler ist selbst Unternehmerin und versteht es, die unternehmerische Denkweise mit der juristischen zu verbinden, um so zu optimalen Ergebnissen zu gelangen:

Gesellschaftsrecht
Leistungen
Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
Eine gut durchdachte Gesellschaftsstruktur bildet die Basis für den unternehmerischen Erfolg. Ich unterstütze Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der rechtssicheren Gründung Ihres Unternehmens.
Beratung und Durchsetzung von Gesellschafter:inneninteressen
Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen erfordern eine fundierte rechtliche Beurteilung und strategisches Vorgehen. Ich berate Gesellschafter:innen in Fragen zu Stimmrechten, Gewinnverteilung oder der Übertragung von Anteilen und vertrete Ihre Interessen bei strittigen General- oder Hauptversammlungen sowie der Anfechtung von Beschlüssen.
Corporate Housekeeping: Gesellschaftsverträge & Gesellschafter:innenbeschlüsse
Eine klare gesellschaftsrechtliche Struktur trägt wesentlich zur Rechtssicherheit eines Unternehmens bei. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung, Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen sowie der rechtssicheren Umsetzung von Gesellschafter:innenbeschlüssen und Kapitalmaßnahmen.
Durchführung von M&A-Transaktionen
Unternehmenskäufe und -verkäufe sind komplexe Prozesse, die eine sorgfältige rechtliche Begleitung erfordern. Ich unterstütze Sie in jeder Phase einer M&A-Transaktion – von der Due Diligence über Vertragsverhandlungen bis hin zur Vertragsabwicklung.
Kapitalmaßnahmen und Finanzierung
Ich berate Unternehmen bei Kapitalerhöhungen, Beteiligungsmodellen sowie Finanzierungsfragen und unterstütze bei der rechtssicheren Umsetzung von Investorenvereinbarungen und Finanzierungsrunden.
Beratung und Durchführung von Umgründungen
Unternehmensstrukturen müssen sich an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen. Ich begleite Sie bei Umgründungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der gesellschafts-, steuer- und haftungsrechtlichen Vorgaben.
Beratung bei der Unternehmensnachfolge
Die Planung der Unternehmensnachfolge erfordert eine frühzeitige und strukturierte Herangehensweise. Ich berate Sie zu möglichen Übergabemodellen – sei es innerhalb der Familie, an Mitgesellschafter:innen oder externe Käufer:innen – und gestalte eine rechtlich abgesicherte Nachfolgeregelung.
Katharina Kessler
Kontaktformular
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Katharina Kessler
FAQ
Haben Sie Fragen? In der FAQ-Sektion finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Leistungen und rechtliche Themen. Ich biete Ihnen damit eine erste Orientierung – persönlich berate ich Sie natürlich gern individuell.
Ich habe eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Was soll ich tun?
Bevor eine Aussage im Strafverfahren getätigt werden sollte, ist es wichtig, den gesamten Strafakt zu kennen. Nur so wissen Sie genau, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden. Das Recht auf Akteneinsicht kann unkompliziert durch mich ausgeübt werden.
Sie haben außerdem das Recht, die Aussage zu veweigern oder sich vor der Vernehmung mit einer Verteidigerin zu sprechen und sich während der Vernehmung von ihr begleiten zu lassen. Ich empfehle dringend, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Unüberlegte Aussagen können im weiteren Verfahren schwerwiegende Konsequenzen haben. Ich unterstütze Sie dabei, den Strafakt zu prüfen, eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und begleite Sie zur Vernehmung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Oft ist es sinnvoller, anstelle einer mündlichen Aussage eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Auch dabei unterstütze ich Sie gerne.
Muss ich persönlich aussagen oder kann ich eine schriftliche Stellungnahme abgeben?
Sie sind nicht verpflichtet auszusagen oder sich selbst zu belasten. Oft ist es empfehlenswert statt einer Aussage eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese ermöglicht eine klare, gut durchdachte Darstellung Ihres Standpunkts, ohne dass Sie sich in einer stressigen Vernehmungssituation äußern müssen. Ich berate Sie, ob eine Stellungnahme in Ihrem Fall sinnvoll ist, und unterstütze Sie bei der Formulierung und Einbringung.
Wann sollte ich eine Strafverteidigerin hinzuziehen?
Je früher Sie sich rechtlichen Beistand holen, desto besser. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie von Anfang an kann maßgeblich dazu beitragen, das Verfahren positiv zu beeinflussen – in vielen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium zu erreichen.
Eine Verteidigung ist in bestimmten Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben,
Ich wurde mit einer geringen Menge Drogen erwischt. Was bedeutet das für mich?
Auch der Besitz geringer Mengen von Suchtmitteln ist in Österreich strafbar. Ob eine Anzeige erstattet wird oder alternative Maßnahmen möglich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich berate Sie umfassend zu den möglichen Konsequenzen und Handlungsoptionen.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz?
Je nach Art und Menge der Substanz sowie den individuellen Umständen des Falls können die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen. Sie reichen von gesundheitsbezogenen Maßnahmen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
Für Ersttäter und Jugendliche gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer diversionellen Erledigung, wodurch eine Verurteilung vermieden werden kann. Ob eine solche Lösung in Ihrem Fall infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – ich berate Sie dazu umfassend und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.
Was passiert, wenn ich als Jugendlicher mit Drogen erwischt werde?
Das Jugendstrafrecht sieht besondere Regelungen vor, die auf alternative Maßnahmen statt auf hohe Strafen setzen. Oft gibt es Alternativen zur Verurteilung, etwa Therapieangebote. Ich begleite Jugendliche und ihre Familien durch das Verfahren und setze mich für eine möglichst milde Lösung ein.