Rechtsanwältin Katharina Kessler
Rechtsanwältin für Strafrecht
Im Strafrecht zeichnet sich Katharina Kessler durch die einzigartige Kombination aus jahrelanger Erfahrung, Empathie, Expertise und starkem Auftreten aus. Sie vertritt insbesondere im Wirtschafts- und Suchtmittelstrafrecht und ist die optimale Ansprechpartnerin für Täter:innen, die zum ersten Mal in Kontakt mit dem Strafrecht kommen.

Strafrecht
Leistungen
Vertretung im Strafverfahren – von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof
Ich verteidige Beschuldigte in Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren vor sämtlichen Ermittlungsbehörden und Strafgerichten. Von der ersten Einvernahme über die Hauptverhandlung bis hin zur Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof – ich entwickle eine effektive Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren. Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Untersuchungshaft beratend und unterstützend zur Seite.
Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen im Bereich der Vermögens- und Wirtschaftskriminalität
Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im wirtschaftlichen Umfeld. Häufig betreffen Strafverfahren in diesem Bereich Delikte wie Untreue, Betrug, Veruntreuung oder Korruptionsdelikte. Ich vertrete sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen mit Fachwissen und strategischem Weitblick, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen und wirtschaftliche sowie strafrechtliche Risiken zu minimieren.
Jugendstrafrecht
Ein Strafverfahren ist für Jugendliche und deren Familien oft eine große Belastung. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und entwickle mit Empathie und fachlicher Kompetenz eine individuelle Verteidigungsstrategie, die sowohl die rechtlichen Möglichkeiten als auch die Zukunftsperspektiven des Jugendlichen berücksichtigt. Besonders Ersttäter brauchen eine erfahrene und verständnisvolle rechtliche Unterstützung, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Suchtmittelstrafrecht
Strafverfahren im Zusammenhang mit Suchtmitteln können weitreichende Konsequenzen haben – von Geld- oder Freiheitsstrafen bis hin zu Auswirkungen auf den Führerschein, das Arbeitsverhältnis oder das Aufenthaltsrecht. Ich vertrete Sie mit juristischer Expertise und Verständnis für Ihre individuelle Situation, um eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dabei behalte ich nicht nur den Ausgang des Verfahrens im Blick, sondern auch langfristige Folgen und mögliche alternative Maßnahmen wie Diversion oder therapeutische Auflagen, die strafrechtliche Sanktionen verhindern können. Mein Ziel ist es, Sie nicht nur im Verfahren bestmöglich zu verteidigen, sondern Sie auch umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuklären.
Opfervertretung und Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren
Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, Ihre Interessen im Strafverfahren aktiv zu vertreten. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung einer Sachverhaltsdarstellung oder Strafanzeige, begleite Sie durch das Verfahren und vertrete Sie als Privatbeteiligter, um Schadenersatz- oder Schmerzengeldansprüche geltend zu machen. Zudem berate ich Sie zu möglichen Schutzmaßnahmen, wie etwa Annäherungsverboten oder einstweiligen Verfügungen. Mein Ziel ist es, Ihnen eine kompetente und rasche rechtliche Unterstützung zu bieten und Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Unterstützung im Rahmen des Strafvollzuges
Auch nach einer Verurteilung bestehen rechtliche Möglichkeiten. Ich berate und unterstütze Sie bei Fragen rund um den Strafvollzug – von Haftaufschub über bedingte Entlassung bis hin zu weiteren Anträgen im Vollzugsverfahren. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und geeignete Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.
FAQ
Haben Sie Fragen? In der FAQ-Sektion finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Leistungen und rechtliche Themen. Ich biete Ihnen damit eine erste Orientierung – persönlich berate ich Sie natürlich gern individuell.
Ich habe eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Was soll ich tun?
Bevor eine Aussage im Strafverfahren getätigt werden sollte, ist es wichtig, den gesamten Strafakt zu kennen. Nur so wissen Sie genau, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden. Das Recht auf Akteneinsicht kann unkompliziert durch mich ausgeübt werden.
Sie haben außerdem das Recht, die Aussage zu veweigern oder sich vor der Vernehmung mit einer Verteidigerin zu sprechen und sich während der Vernehmung von ihr begleiten zu lassen. Ich empfehle dringend, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Unüberlegte Aussagen können im weiteren Verfahren schwerwiegende Konsequenzen haben. Ich unterstütze Sie dabei, den Strafakt zu prüfen, eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und begleite Sie zur Vernehmung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Oft ist es sinnvoller, anstelle einer mündlichen Aussage eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Auch dabei unterstütze ich Sie gerne.
Muss ich persönlich aussagen oder kann ich eine schriftliche Stellungnahme abgeben?
Sie sind nicht verpflichtet auszusagen oder sich selbst zu belasten. Oft ist es empfehlenswert statt einer Aussage eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese ermöglicht eine klare, gut durchdachte Darstellung Ihres Standpunkts, ohne dass Sie sich in einer stressigen Vernehmungssituation äußern müssen. Ich berate Sie, ob eine Stellungnahme in Ihrem Fall sinnvoll ist, und unterstütze Sie bei der Formulierung und Einbringung.
Wann sollte ich eine Strafverteidigerin hinzuziehen?
Je früher Sie sich rechtlichen Beistand holen, desto besser. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie von Anfang an kann maßgeblich dazu beitragen, das Verfahren positiv zu beeinflussen – in vielen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium zu erreichen.
Eine Verteidigung ist in bestimmten Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben,
Ich wurde mit einer geringen Menge Drogen erwischt. Was bedeutet das für mich?
Auch der Besitz geringer Mengen von Suchtmitteln ist in Österreich strafbar. Ob eine Anzeige erstattet wird oder alternative Maßnahmen möglich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich berate Sie umfassend zu den möglichen Konsequenzen und Handlungsoptionen.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz?
Je nach Art und Menge der Substanz sowie den individuellen Umständen des Falls können die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen. Sie reichen von gesundheitsbezogenen Maßnahmen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
Für Ersttäter und Jugendliche gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer diversionellen Erledigung, wodurch eine Verurteilung vermieden werden kann. Ob eine solche Lösung in Ihrem Fall infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – ich berate Sie dazu umfassend und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.
Was passiert, wenn ich als Jugendlicher mit Drogen erwischt werde?
Das Jugendstrafrecht sieht besondere Regelungen vor, die auf alternative Maßnahmen statt auf hohe Strafen setzen. Oft gibt es Alternativen zur Verurteilung, etwa Therapieangebote. Ich begleite Jugendliche und ihre Familien durch das Verfahren und setze mich für eine möglichst milde Lösung ein.
Katharina Kessler
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