Frequently Asked Questions

FAQs

Arbeitsrecht

Haben Sie Fragen? In der FAQ-Sektion finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Leistungen und rechtliche Themen. Ich biete Ihnen damit eine erste Orientierung – persönlich berate ich Sie natürlich gern individuell.

Eine Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, sofern nichts anderes im Arbeits- oder Kollektivvertrag festgelegt ist. Eine schriftliche Kündigung ist jedoch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. Ich unterstütze gerne bei der Prüfung der Kündigung und Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie Ihnen zugeht – entweder mündlich oder schriftlich. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. Falls Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, prüfe ich dies gerne für Sie.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach Gesetzen, Kollektivverträgen oder dem Arbeitsvertrag. Wird sie nicht eingehalten, besteht unter Umständen Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Ich unterstütze bei der Berechnung Ihrer Fristen und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Ja, eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie sozialwidrig ist oder aus unzulässigen Motiven erfolgt. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. Ich berate Sie gerne zu Ihren Chancen und vertrete Sie im Anfechtungsverfahren.

Ja, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen ein Dienstzeugnis ausstellen, das die Dauer und Art Ihrer Tätigkeit enthält. Ein Anspruch auf eine Leistungsbeurteilung besteht nicht. Gerne prüfe ich Ihr Dienstzeugnis oder unterstütze Sie bei der Forderung eines korrekten Zeugnisses.

Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht hinzunehmen und kann ernsthafte Folgen haben. Arbeitgeber:innen haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht und müssen für ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld sorgen. Dazu gehört auch, Mobbing zu unterbinden und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Dokumentieren Sie die Vorfälle und melden Sie diese dem Arbeitgeber oder Betriebsrat. Falls keine Maßnahmen ergriffen werden oder Sie Unterstützung benötigen, berate ich Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Eine Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist jedoch nur rechtmäßig, wenn ein schwerwiegender Entlassungsgrund vorliegt. Fehlt dieser oder wurde die Entlassung aus einem unzulässigen Grund ausgesprochen, können Sie Ansprüche auf Kündigungsentschädigung oder sogar eine Anfechtung geltend machen.

Zudem muss die Entlassung unverzüglich nach Bekanntwerden des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden – eine verspätete Entlassung kann ebenfalls unrechtmäßig sein.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und helfe Ihnen, rechtliche Schritte gegen eine unrechtmäßige Entlassung einzuleiten.

 

Strafrecht

Haben Sie Fragen? In der FAQ-Sektion finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Leistungen und rechtliche Themen. Ich biete Ihnen damit eine erste Orientierung – persönlich berate ich Sie natürlich gern individuell.

Bevor eine Aussage im Strafverfahren getätigt werden sollte, ist es wichtig, den gesamten Strafakt zu kennen. Nur so wissen Sie genau, welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden. Das Recht auf Akteneinsicht kann unkompliziert durch mich ausgeübt werden.

Sie haben außerdem das Recht, die Aussage zu veweigern  oder sich vor der Vernehmung mit einer Verteidigerin zu sprechen und sich während der Vernehmung von ihr begleiten zu lassen. Ich empfehle dringend, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Unüberlegte Aussagen können im weiteren Verfahren schwerwiegende Konsequenzen haben. Ich unterstütze Sie dabei, den Strafakt zu prüfen, eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und begleite Sie zur Vernehmung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Oft ist es sinnvoller, anstelle einer mündlichen Aussage eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Auch dabei unterstütze ich Sie gerne.

Sie sind nicht verpflichtet auszusagen oder sich selbst zu belasten. Oft ist es empfehlenswert statt einer Aussage eine  schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese ermöglicht eine klare, gut durchdachte Darstellung Ihres Standpunkts, ohne dass Sie sich in einer stressigen Vernehmungssituation äußern müssen. Ich berate Sie, ob eine Stellungnahme in Ihrem Fall sinnvoll ist, und unterstütze Sie bei der Formulierung und Einbringung.

Je früher Sie sich rechtlichen Beistand holen, desto besser. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie von Anfang an kann maßgeblich dazu beitragen, das Verfahren positiv zu beeinflussen – in vielen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsstadium zu erreichen.

Eine Verteidigung ist in bestimmten Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben,

Auch der Besitz geringer Mengen von Suchtmitteln ist in Österreich strafbar. Ob eine Anzeige erstattet wird oder alternative Maßnahmen möglich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich berate Sie umfassend zu den möglichen Konsequenzen und Handlungsoptionen.

Je nach Art und Menge der Substanz sowie den individuellen Umständen des Falls können die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen. Sie reichen von gesundheitsbezogenen Maßnahmen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen.

Für Ersttäter und Jugendliche gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer diversionellen Erledigung, wodurch eine Verurteilung vermieden werden kann. Ob eine solche Lösung in Ihrem Fall infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – ich berate Sie dazu umfassend und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.

Das Jugendstrafrecht sieht besondere Regelungen vor, die auf alternative Maßnahmen statt auf hohe Strafen setzen. Oft gibt es Alternativen zur Verurteilung, etwa Therapieangebote. Ich begleite Jugendliche und ihre Familien durch das Verfahren und setze mich für eine möglichst milde Lösung ein.