Rechtsanwältin Katharina Kessler
Honorar
Die Honorargestaltung erfolgt individuell und orientiert sich an den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Mandats. Je nach Art der Tätigkeit kommen unterschiedliche Abrechnungsmodelle zum Einsatz.
Vor Beginn der Mandatstätigkeit erfolgt eine transparente Information über die voraussichtlichen Kosten sowie die gewählte Abrechnungsart. In diesem Zuge wird auch der Abrechnungsrhythmus festgelegt – üblicherweise erfolgt dieser monatlich oder nach gesonderter Vereinbarung.
Sämtliche Honorarvereinbarungen werden schriftlich fixiert, wobei eine Kopie für Ihre Unterlagen ausgehändigt wird.
Honorar
Verrechnungsarten
Abrechnung nach Stundensatz
Bei einer stundenbasierten Abrechnung richtet sich das Honorar nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Der Stundensatz hängt von der Komplexität und dem Umfang des Mandats ab. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand, wobei die Zeiterfassung digital und transparent dokumentiert wird. So erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen. Die angegebenen Honorarbeträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer) sowie etwaiger Barauslagen.
Abrechnung nach Tarif
Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) dienen als Grundlage für die Berechnung des Rechtsanwaltshonorars. Diese Bemessungsgrundlagen legen fest, wie sich die Vergütung für verschiedene Tätigkeiten zusammensetzt.
Ein wesentlicher Faktor ist dabei häufig der Streitwert, der als Berechnungsbasis für das konkrete Honorar herangezogen wird. In gerichtlichen Verfahren erfolgt die Abrechnung regelmäßig mittels Einheitssatz, wodurch Nebenleistungen wie Telefonate, Briefe oder E-Mails pauschal erfasst sind.
Bei außergerichtlichen Leistungen hingegen wird die Vergütung in der Regel nach Einzelleistung abgerechnet. Das bedeutet, dass jede erbrachte Leistung (Telefonat, Email, Konferenz) einzeln abgerechnet wird.
Pauschalhonorar
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dies bietet Ihnen eine klare Kostenkontrolle, weil die Kosten vorab festgelegt sind. Voraussetzung für ein Pauschalhonorar ist jedoch, dass der erforderliche Aufwand im Vorfeld zuverlässig eingeschätzt werden kann.
Katharina Kessler
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